Hafensicherheit

„Und wer sind Sie?"

Mit der Tankerlöschbrücke und den dazugehörigen drei Löschköpfen zum Abfertigen der ankommenden Tanker betreibt NWO eine private Hafenanlage.

Der Hafen der NWO wird mit hohem Verantwortungsbewusstsein betrieben und gesichert. Hausinterne strikte Vorgaben hinsichtlich der Schiffe, die an der Tankerlöschbrücke anlegen möchten, stellen sicher, dass nur solche Tanker an der Brücke liegen, die die Sicherheitsanforderungen der NWO erfüllen.
Bestehen Zweifel, ob ein anlaufendes Schiff die Vorgaben auch wirklich erfüllt, macht NWO sich ein Bild direkt vor Ort. Noch während der Tanker auf See ist, wird er von NWO auf Herz und Nieren hinsichtlich der hauseigenen Regularien geprüft.

Neben den NWO-spezifischen Vorgaben fällt die Hafenanlage der NWO außerdem unter das gesetzlich umfangreich geschnürte Paket von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr für Schiffe und Hafenanlagen – den ISPS-Code (International Ship and Port Facility
Security Code).
Zusätzlich zu den NWO-Regeln fordert dieser Code weitere Angaben, die ein Tanker vor Anlauf des Hafens bei der Behörde bekannt geben muss. Somit haben die Hafenbehörden jederzeit ein ausführliches Bild über die anlaufenden Tanker und die Möglichkeit entsprechend zu reagieren, sofern sich Abweichungen ergeben

Der ISPS-Code umfasst jedoch nicht nur Regelungen für die Schiffe, sondern insbesondere auch Zutrittsregelungen zum Hafen und zwar sowohl von der Land- als auch von der Wasserseite. Auch in dieser Hinsicht werden die ohnehin schon, aufgrund des Werkschutzes getroffenen, strengen Zutrittsregelungen zu allen NWO-Anlagen ergänzt.
Bei NWO hat sich jede Person zunächst am Werktor auszuweisen, wenn sie das Gelände oder den Hafen betreten möchte. Für Personen, die das Schiff verlassen oder betreten möchten, gelten entsprechende Regelungen.

Nach oben scrollen